Eltern

Die Eltern sind der „Grundpfeiler“ des Kinderladens. Unsere Eltern engagieren sich ehrenamtlich und leisten so einen wichtigen Beitrag für die Gestaltung des Alltags.

Um unser Ziel einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit  zu erreichen, erwarten wir von jedem Elternteil Offenheit und Vertrauen im Umgang miteinander, mit den Kindern und dem Team.

Zur Förderung einer familiennahen Betreuung stehen Eltern und Fachkräfte in ständigem Austausch miteinander.

Was kommt auf mich zu?

Die Eltern sind verantwortlich für die Bewältigung  von unterschiedlichsten Aufgaben. So können im Alltag pädagogische Ziele verwirklicht werden, denen sich die Eltern ebenfalls verpflichtet fühlen.

Die Organisation der Aufgaben wird durch die Vergabe von Ämtern koordiniert. Pro Kind übernehmen die Eltern 1-2 Ämter. Sie kümmern sich zum Beispiel um den Garten, anfallende Reparaturen, den Einkauf, Öffentlichkeitsarbeit, Belehrungen, Notdienste…

Je nach Amt bedeutet dies einen unterschiedlichen Zeitaufwand : So muss eine Reparatur schnellstmöglich erledigt werden, währenddessen die Organisation eines Festes zeitweilig viel Arbeit bedeutet. Einkäufe wiederum sind regelmäßig  zu erledigen.

Zudem erledigen die Eltern abwechselnd das tägliche Putzen (Pro Kind ca. 1 mal im Monat).   

Um die gemeinsamen Aufgaben koordinieren zu können, findet 1 mal im Monat ein Elternabend statt, welcher für ein Elternteil verpflichtend ist.

Elternarbeit heißt auch, dass Eltern miteinander arbeiten:

Gestaltung und Pflege des Außengeländes, gemeinsame Gartentage und Großputz, die Organisation von Festen, Flohmarkt, sowie das Feiern von gemeinsamen Festen.

Der Kinderladen lebt von der aktiven Mitarbeit unserer Eltern!

Kosten:

Die Zahlungen für die Eltern setzen sich wie folgt zusammen:
1. Elternbeitrag
Dieser wird vom Jugendamt individuell nach Höhe des Einkommens berechnet. Er entspricht den Staffelbeiträgen der städtischen Einrichtungen. Von den Eltern ist zur Beitragsberechnung ein Erhebungsbogen auszufüllen, in welchem die Einkommens- und Vermögensverhältnisse dargelegt werden müssen. Eine Änderung der Einkommenssituation ist umgehend dem Jugendamt anzuzeigen, aus der sich eine neue Berechnung des Beitrags ergibt. Liegt dem Jugendamt kein Erhebungsbogen vor oder werden unzutreffende Angaben gemacht, wird der Höchstbetrag festgelegt.
2. Essensgeld
Das Essensgeld umfasst die Aufwendungen für das Frühstück, das Mittagessen, den nachmittags Imbiss und die Getränke. Es wird entsprechend der anfallenden Kosten erhoben.
3. Aufnahmegebühr
Bei der Aufnahme in den Kinderladen, wird gestaffelt nach dem Beitragssatz eine einmalige Gebühr (30, 45 oder 60 €) fällig.